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Unterstützung bei der Entscheidungsfindung

Schwangerschafts(konflikt)beratung

  • Schwangerschaftsberatung: Unterstützung rund um Sexualität, Schwangerschaft und Geburt


Die Schwangerschaftsberatungsstellen des ASB richten sich an Schwangere, werdende Eltern, Jugendliche und Familien und bieten Informationen zu Sexualität, Verhütung und Familienplanung, allgemeine Beratung in der Schwangerschaft und nach der Geburt, Unterstützung bei der Beantragung finanzieller Hilfen sowie Informationen zu rechtlichen Fragen wie Sorgerecht oder Vaterschaftsanerkennung. Auch psychosoziale Beratung im Fall von Partnerschaftskonflikten, ungewollter Kinderlosigkeit oder nach Verlust eines Kindes gehört zu ihrem Angebot.
 

  • Schwangerschaftskonfliktberatung: Respekt und Unterstützung bei der Entscheidungsfindung

    Die Beratung durch eine anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle ist nach § 219 Strafgesetzbuch eine der notwendigen Voraussetzungen für einen Schwangerschaftsabbruch. Ziel der Beratung ist es, Frauen in ihrer Selbstbestimmung und Selbstverantwortung bei der Entscheidung zu unterstützen, ob sie die Schwangerschaft fortsetzen wollen oder nicht. Die Schwangerschaftskonfliktberatung erfolgt kostenlos und auf Wunsch anonym, die Fachkräfte unterliegen der Schweigepflicht. Nach Abschluss der Beratung stellt die Beratungsstelle der Schwangeren eine Bescheinigung darüber aus, dass eine gesetzliche Schwangerschaftskonfliktberatung stattgefunden hat. Zwischen der Beratung und einem eventuellen Abbruch der Schwangerschaft müssen mindestens drei Tage liegen.

    Die Schwangerschaftskonfliktberatung umfasst:

    Medizinische Aufklärung hinsichtlich eines operativen oder medikamentösen Eingriffs
    Konfliktklärung hinsichtlich der seelischen, emotionalen, partnerschaftlichen Aspekten eines Schwangerschaftsabbruchs
    Kosten und Finanzierung eines Schwangerschaftsabbruchs
    Informationen über staatliche und andere Sozialleistungen und Unterstützungen (Elterngeld, Wohngeld, Unterhalt, Kindergeld)
    Erläuterung der Rechtsgrundlage.

 

Foto: ASB Deutschland e.V.